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Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Günther Spindler GmbH, Ödenburgerstraße 1-3, 1210 Wien („VERMIETER“) für die Vermietung von Hebebühnen.

§ 1. Vertragsgegenstand
Der VERMIETER vermietet dem Kunden Hebebühnen sowie allfälliges Zubehör und Stellplätze laut Angebot des Kunden zur Reparatur von Personenkraftwagen und Motorräder durch den Kunden selbst. Die Vermietung erfolgt ohne Beistellung von Personal oder sonstiger fachlicher Unterstützung.

§ 2. Vertragsabschluss, Preise und Vertragsende
1. Der Kunde hat sich durch Führerschein sowie durch die Fahrzeugpapiere auszuweisen. Auf dem vom Kunden ausgefüllten Mietanbot werden die Spezifikationen des Mietgegenstandes (Hebebühne, benötigte Werkzeuge, etc.) festgelegt, sowie der Zeitpunkt des Beginns und Endes der Anmietung. Verbrauchsmaterial (Öl, Schmiermittel) kann vom Kunden separat erworben werden.
2. Der Mietvertrag kann jederzeit – unter Vorbehalt der Verfügbarkeit – vom Kunden um weitere Leistungen erweitert bzw. verlängert werden. Auch hier werden jeweils die Ausgabezeiten notiert und es ist eine entsprechende Aufzahlung auf den voraussichtlichen Endpreis zu leisten.
3. Es gelten ausschließlich die Preise, die im Betrieb des VERMIETERS ausgehängt sind. Ausgegebene frühere Preislisten (z.B. Werbefolder) dienen nur als Richtlinie und werden durch die im Betrieb des VERMIETERS aushängende, aktuelle Preisliste, außer Kraft gesetzt.
4. Werden einzelne Teile des Vertragsgegenstandes wieder zurückgegeben, so wird die Rücknahme auf dem Angebot notiert.
5. Der Mietvertrag endet mit ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Vertragsgegenstandes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen die Pflichten nach § 4 ist der Kunde zur unverzüglichen Beseitigung und Unterlassung des Pflichtverstoßes verpflichtet. Für den Fall grober oder fortgesetzter bzw. wiederholter Pflichtverletzungen ist der VERMIETER zur außerordentlichen und sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt, dies unabhängig vom konkreten Stand der vom Kunden zu diesem Zeitpunkt veranlassten Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten.

§ 3. Pflichten des Vermieters
1. Der VERMIETER stellt die im Angebot des Kunden aufgeführten Maschinen, Werkzeuge und Materialien gegen Entgelt zur Verfügung. Weiteres Werkzeug kann der VERMIETER auf Anfrage zur Verfügung stellen, ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Der VERMIETER stellt sicher, dass die ausgegebenen Werkzeuge in gutem Zustand sind, den geltenden Vorschriften entsprechen und den behördlichen und gesetzlichen Prüfungen unterzogen werden.

§ 4. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat mit dem Vertragsgegenstand sorgfältig umzugehen.
2. Im Falle einer schuldhaften Beschädigung überlassener Gegenstände oder sonstiger Betriebseinrichtungen des VERMIETERS, auch bei unsachgemäßer Bedienung, ist der Kunde zu Schadenersatz verpflichtet.
3. Der Kunde hat den Anweisungen des VERMIETERS unbedingt Folge zu leisten.
4. Aushängende Betriebsanleitungen und Warnhinweise sind vom Kunden zu beachten. Das ausgehändigte Info-Blatt mit Sicherheitshinweisen ist zu beachten.
5. Der jeweilige Arbeitsplatz ist sauber zu halten und in gereinigtem Zustand zurück zu geben. Das Fahrzeug des Kunden ist nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer vom Kunden zu entfernen.
6. Der Kunde darf an seinem Fahrzeug keine Umbauten vornehmen, die gegen kraftfahrrechtliche Bestimmungen verstoßen.
7. Eine Untervermietung des Vertragsgegenstandes – auch in Teilen – ist verboten.

§ 5. Haftung
1. Der VERMIETER haftet nicht für Arbeiten, die der Kunde an seinem Fahrzeug durchführt.
2. Eine technische/fachliche Beratung durch das Personal des VERMIETERS erfolgt nicht. Dem Personal des VERMIETERS ist die technische/fachliche Beratung von Kunden hinsichtlich dessen Arbeiten untersagt.
3. Nimmt ein Kunde entgegen § 4 Umbauten an seinem Fahrzeug vor, die gegen kraftfahrrechtliche Vorschriften verstoßen, so kann der VERMIETER hierfür nicht haftbar gemacht werden.
4. Die Benutzung des Vertragsgegenstandes und des Betriebsgeländes des VERMIETERS erfolgt auf eigene Gefahr. Im Falle von Schäden ist die Haftung des VERMIETERS auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenszufügung beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle von Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
5. Der VERMIETER leistet keine Gewähr für eine bestimmte Eignung oder eine bestimmte Eigenschaft des Vertragsgegenstandes oder allfälligen Zubehörs für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Der Kunde bestätigt, dass er sich vor Anbotslegung ausreichend über die Eignung des Vertragsgegenstandes sowie allfälligen Zubehörs überzeugt hat und sich mit den Gefahren, die von Maschinen, Werkzeugen oder Materialen ausgehen, vertraut gemacht hat.

§ 6. Entgelt
1. Bei Rückgabe des Vertragsgegenstandes wird die Schlussrechnung auf Basis der tatsächlichen Mietzeit und allfälliger Zusatzleistungen erstellt. Der vom Kunden bei Abgabe des Mietangebots bezahlte Betrag wird auf die Schlussrechnung angerechnet. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungserteilung sofort und in bar fällig.
2. Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Ansprüchen gegen den VERMIETER ist nur möglich, wenn die Forderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen sofern ihm dies nicht ausdrücklich gesetzlich eingeräumt ist.

§ 7. Kurzfristiger Stellplatz
1. Wenn der Kunde sein Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten im Betrieb des Vermieters abgestellt lassen möchte, um die Arbeiten an seinem Fahrzeug nach Wiederbeginn der Geschäftszeiten fortzusetzen, so stellt der VERMIETER hierfür einen Stellplatz im Freien zur Verfügung. Auch hierfür gilt die jeweils aktuelle Preisliste (§ 2). Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, gebührt dem Vermieter ein Benützungsentgelt in zumindest der Höhe der Miete laut aktueller Preisliste sowie Schadenersatz.
2. Das Abstellen des Fahrzeuges erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Kunde ist allein für die ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeuges und dessen Inhalt verantwortlich.
3. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass das Fahrzeug (samt allfälligem Inhalt) vom VERMIETER nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer auf Kosten und Gefahr des Kunden nach Wahl des VERMIETERS auf einem anderen Abstellplatz oder einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt wird.
4. Zur Sicherung der Ansprüche des VERMIETERS auf das Mietengelt sowie das Benützungsentgelt steht dem VERMIETER ein Zurückbehaltungsrecht am abgestellten Fahrzeug und dessen Inhalt zu.

§ 8. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten laut Angebot zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

§ 9. Erfüllungsort & Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen VERMIETER und Kunden ist der Sitz des VERMIETERS.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist (a) für Klagen gegen den VERMIETER ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des VERMIETERS und (b) wird für Klagen des VERMIETERS gegen den Kunden das sachlich zuständige Gericht am Sitz des VERMIETERS als Wahlgerichtsstand vereinbart.
3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern ohne inländischen Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des VERMIETERS als Wahlgerichtsstand vereinbart.
AGB „Autozangler“ Fassung: 2016/04 3 / 3
6/1000600002/001